Ihr Hotel
Im Preis inkludiert
Tagesfahrt:
Fahrt mit dem historischen Sonderzug nach Spitz an der Donau und zurück
Sitzplatzreservierung im Salonwaggon
Sektempfang im Zug
Reisebegleitung ab/bis Wien
Ihr Reiseziel
Jedes Jahr rund um den 21. Juni steht die Donauregion Wachau-Nibelungengau-Kremstal ganz im Zeichen der eindrucksvollen Sonnwendfeiern und lädt zu einem farbenprächtigen Spektakel ein. Tausende treibende Lichter auf dem Donaustrom, Feuerspektakel in den Orten und eindrucksvolle Feuerwerke machen die Sonnwendfeiern in der Wachau jedes Jahr unvergesslich. Neben dem Feuerspektakel zu beiden Seiten der Donau und dem funkelnden Lichtermeer entlang des bezaubernden Flusstales, begeistern auch die international renommierten Wachauer Weine und regionalen Delikatessen ihre Stammgäste aus aller Welt.
Sonderzug mit Salonwaggons: Wer träumt nicht von einer besonderen Zugsfahrt in einem luxuriösen Salonwaggon? Ein besonderes Erlebnis - nicht nur für Eisenbahnbegeisterte! Die Waggons wurde auch zu „Stars“ vieler Film- und Fernsehproduktionen wie z.B. „Lenin, der Zug“, „Anastasia“, „Feuersturm“, „Strauß-Dynastie“, „Shining Through“, „Strudelhofstiege“, „Verrückte Kerle“, „Der veruntreute Himmel“, „Gustav Mahler“ u.v.m.
Ihr Reiseverlauf
Tagesfahrt: Samstag, 18.6.2022
16.00 Uhr:
Abfahrt mit dem historischen Salonzug von Wien Franz-Josefs-Bahnhof in einem der schönen Salonwaggons zur Sonnwendfeier in die Wachau nach Spitz. Kurzer Stopp für zusteigende Gäste in Tulln an der Donau. Sektempfang im Zug inklusive! Lassen Sie sich von weiteren Getränke-Angebote in Ihrem Salonwaggon verwöhnen (nicht im Preis inbegriffen)!
18.40 Uhr:
Ankunft am Bahnhof in Spitz an der Donau. Eine der wohl imposantesten und stimmungsvollsten Sommersonnwendfeiern findet jedes Jahr in Spitz statt. Es wird ein beeindruckender Feuerzauber inszeniert und die gesamte Landschaft miteinbezogen, um so den Sommer willkommen zu heißen. Sobald die Dämmerung über das Donautal hereinbricht, werden die Sehenswürdigkeiten und Wahrzeichen von Spitz mit faszinierenden Lichteffekten in Szene gesetzt. Ruine Hinterhaus, Rotes Tor und Singerriedel werden in Fackellicht getaucht und der Tausendeimerberg wird von tausenden Lichtern erhellt. Ein Spektakel sind auch die Feuerwerkskörper, die den Himmel über Spitz hell erleuchten lassen. Sonnwendfeuer ab 21.45 Uhr, Feuerwerke ab 22.05 Uhr. Nicht nur Augen und Ohren werden bei diesem geheimnisvollen Feuerzauber angesprochen, sondern auch Geschmacks- und Geruchssinn sind ständigen Verlockungen ausgesetzt. Den passenden Ausklang dieser kürzesten Nacht des Jahres bildet ein Glas Spitzer Wein, am besten in einem verträumten Gastgarten oder Heurigenhof bzw. bei einem der Stände entlang der Donaulände.
23:00 Uhr:
Abfahrt Spitz an der Donau mit dem Sonderzug wieder zurück zu Ihrer Einstiegsstelle.
Ankunft in Tulln um 00:50 Uhr und Wien Franz-Josefs-Bahnhof ca. 01:20 Uhr
Fahrplan:
HINFAHRT:
Wien Franz Josefs Bahnhof: 16:00 Uhr
Tulln Bahnhof: 16:40 Uhr
Spitz Bahnhof: 18:40 Uhr
RÜCKFAHRT:
Spitz Bahnhof: 23:00 Uhr
Tulln Bahnhof: 00:50 Uhr
Wien Franz Josefs Bahnhof: 01:20 Uhr
Änderungen vorbehalten.
Genauer Fahrplan ca. 14 Tage vor der Fahrt!
Ermäßigung
Kinderpreis für 1 Kind mit 2 Vollzahlern: 0 – 12 J. € 59.-
Generelle Hinweise
• Bei telefonischer Buchung geben Sie bitte die Buchungsnummer AN1Y03B an
• Änderung des Reiseverlaufs vorbehalten
• Mindestteilnehmerzahl: 100 Personen
• Jeder Salonwagen ist bewirtschaftet! Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
• Nicht inkludierte Leistungen: Konsumation im Salonwagon, Stornoversicherung, Persönliche Ausgaben und Trinkgelder.
COVID 19 Hygiene- und Sicherheitskonzept
Maskenpflicht
Im Reiseverkehrsmittel sowie den Aktivitäten vor Ort herrscht Pflicht für Mund-Nasen-Schutz für Reisegäste, Fahrer, Reiseleiter sowie alle weiteren, beteiligten Personen
Fester Sitzplatz
Jedem Gast wird für die Dauer der Reise ein fester Sitzplatz zugewiesen.
Während der Reise wird ein Sitzplan mit Kontaktdaten mitgeführt, welcher im Nachgang zur Nachverfolgung dienen kann
Desinfektionsmittel
Gäste werden gebeten, sich vor dem Einsteigen in das Verkehrsmittel die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Um Mitnahme eines Desinfektionsmittels wird gebeten.
Busbelüftung
Modernste Klimaanlagen mit leistungsstarken Filtern sowie das gründliche Durchlüften des Busses vor Fahrtantritt sowie den Pausen garantieren beste Belüftung im Bus
Bordtoilette
Toiletten sind für Sie geöffnet. Seife, Handdesinfektion und Einmalhandtücher werden zu Verfügung gestellt.
Reinigung
Reinigung der Verkehrsmittel wird intensiviert. Haltegriffe, Klapptische und Türgriffe werden nach jeder Reise gründlich desinfiziert.
Alle Mitarbeiter sind in Bezug auf die Hygienevorschriften geschult und informiert. Ihr Reiseleiter wird Ihnen zu Beginn der Reise alle geltenden, notwendigen Schutzmaßnahmen erklären.
Update Corona
Aufgrund von behördlichen Maßnahmen und/oder Einschränkungen im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie kann es (auch kurzfristig) bei den angebotenen Leistungen zu Anpassungen/Änderungen kommen.
Ausschlusskriterien
Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid 19 Fällen hatten, sowie Personen mit unspezifischen Allgemein-Symptomen und respiratorischen Symptomen sind von der Reise ausgeschlossen.
Sollen Sie während der Reise Symptome entwickeln haben Sie dies unverzüglich zu melden und sich zu isolieren
Dokumentation
Um in Falle eines nachträglich infizierten COVID19-Falles die Kontaktpersonen ermitteln zu können, ist eine Dokumentation mit einer Person je Hausstand verpflichtend. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.
Bei Fahrten mit Reisebussen gilt weiterhin:
• Jeder Sitzplatz im Bus darf genutzt werden (Vollbesetzung 100 %).
• Für Passagiere gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen – Ausnahme: Schüler 12 bis15 Jahre – hier ist weiterhin der "Ninja-Pass" gültig). Passagiere, die nur einen Test vorweisen, dürfen nicht eingelassen werden. Die Verpflichtung für Passagiere eine FFP2-Maske im Bus zu tragen entfällt beim Nachweis der 2 G-Regel!
• Achtung: Übergangsfrist für 2G-Nachweis für Passagiere
• Für den 2G-Nachweis gilt bis 6.12.2021 bereits eine Erstimpfung gemeinsam mit einem PCR-Test als Nachweis – somit braucht es in der Übergangsfrist keine Vollimmunisierung.
• Ausnahmen 2G-Nachweis: Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht für Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. In diesem Fall ist ein PCR-Test (max. 72 Stunden alt) notwendig. Der Ausnahmegrund ist durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen.
• Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
• Für Lenker gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-Test/Antigenschnelltest). Die Übergangsregelung (FFP2-Maske statt 3G) gilt noch bis 14.11. Ab 15.11 ist keine FFP2-Maske mehr zu tragen.
• Registrierungspflicht: Für Aktivitäten außerhalb des Busses, bei denen sich Personen voraussichtlich länger als 15 Minuten nicht überwiegend im Freien aufhalten, sind die Kontaktdaten (Name, Tel. Nr., ggfs. E-Mail) zu erheben.
Änderungen vorbehalten.
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