Unsere Inhalte: Standards und Meldemöglichkeiten
Auf dieser Seite informieren wir Sie über unser internes Beschwerdemanagementsystem.
Internes Beschwerdemanagementsystem
Meldung potenziell rechtswidriger Inhalte:
Wir legen großen Wert darauf, dass die auf unserer Website billareisen.at veröffentlichten Inhalte den geltenden Gesetzen sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Sollten Sie dennoch auf Inhalte stoßen, die möglicherweise gegen rechtliche Vorgaben oder unsere AGB verstoßen, können Sie uns diese über das untenstehende Formular melden.
Die gemeldeten Inhalte werden intern überprüft, wobei wir sowohl den Inhalt selbst als auch Ihre Hinweise berücksichtigen. Nach der Prüfung entscheiden wir, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Über das Ergebnis und die getroffenen Maßnahmen informieren wir Sie per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.
Zum Formular zur Meldung rechtswidriger Inhalte gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie: Für allgemeine Anliegen, z. B. Fragen zu Buchungen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice.
Beschwerdeverfahren:
Gegen die von uns getroffene Entscheidung haben Sie das Recht, innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach einer Entscheidung Beschwerde einzureichen. Um Beschwerde einzureichen, haben Sie die Möglichkeit, auf die E-Mail, in der wir Ihnen unsere Entscheidung mitteilen, zu reagieren, worauf wir auch im Rahmen der E-Mail hinweisen. Im Falle einer Beschwerde wird die Entscheidung auf Grundlage des ursprünglichen Sachverhaltes (und etwaiger zur Verfügung gestellter zusätzlicher Informationen) durch uns überprüft und Sie werden über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informiert.
Weitere Rechtsmittel:
Zusätzlich haben Sie das Recht, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle mit der Lösung des Konflikts zu beauftragen – dies gilt auch für Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des Beschwerdeverfahrens gelöst wurden. Daneben steht es Ihnen außerdem frei, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Bannerwerbung:
Als Banner bezeichnen wir automatisiert befüllte Werbeflächen auf unserer Website, die für Marketingaktionen unserer Partner genutzt werden. Hier gilt: Ist ein Banner mit „Gesponsert“ versehen, wurde es von einem touristischen Partner (bspw. einem Fremdenverkehrsamt) gebucht.
Transparenzbericht
Der jährliche DSA-Transparenzbericht gemäß Art. 15, 24 DSA ist unter folgendem Link abrufbar: DSA-Transparenzbericht